Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsabschluss

Der Auftrag und alle Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen werden erst durch schriftliche Bestätigung oder Lieferung der Ware oder Rechnungserteilung für den Verkäufer verbindlich.

Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm bekannt wird, dass sich der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten befindet oder überschuldet ist.

§ 3 Lieferzeiten

Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Bei Vorliegen von durch den Verkäufer zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.

§ 4 Abnahme

Der Käufer hat das Recht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist, den Kaufgegenstand abzunehmen. Bleibt der Käufer mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 8 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig in Rückstand, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich  eine Nachfrist von 8 Tagen setzen, mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Abnahme ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert oder offenkundig nicht zur Zahlung des Kaufpreises innerhalb der Nachfrist im Stande ist. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, so beträgt dieser 15 % des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.

§ 5 Versand und Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Haus des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Verkäufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch des Käufers werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert.

§ 6 Gewährleistung und Garantie

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialfehler schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtgeräte beträgt 6 Monate und für Neugeräte 2 Jahre innerhalb Österreichs und beginnt mir der Lieferung. Offensichtliche Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Erbringung von Leistungen im Rahmen der Gewährleistung setzt voraus, dass der Käufer des Liefergegenstandes frachtfrei beim Verkäufer anliefert oder die dem Verkäufer entstehenden Fahrtkosten übernimmt, wenn die Anlieferung aufgrund nicht vom Verkäufer zu vertretenden Ursachen unmöglich ist. Wenn nicht anders vereinbart finden technische Fortbildungen und Schulungen ausschließlich in Österreich statt.

§ 7 Haftungsbegrenzung

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschuldung bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllung bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern sollen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

§ 9 Zahlung

Rechnungen von Gebrauchtartikeln des Verkäufers sind sofort ohne Abzug fällig. Einschließlich Mehraufwand für Wegzeiten für Hin- und Rückfahrt.

Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Die Preise sind Nettopreise und werden zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.

Für Neugeräte und Praxisartikel gilt eine Zahlungskondition 14 Tage rein netto.

§ 10 Lieferbedingungen

Allgemein gilt der unfreie Versand.
Geräte und Artikel ab einem Bestellwert von Netto 1000,- € werden frachtfrei geliefert. Darunter werden Frachtkosten je nach Aufwand verrechnet.

§ 11 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Geschäftsbeziehungen gilt für beide Seiten Baden.